Übersicht:
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN
Die Schluss- oder Endabrechnung der Corona-Hilfen steht an. Informieren Sie sich über die Fristen und das Verfahren für Ihre Programme und reichen Sie die Schluss- oder Endabrechnung direkt online ein.
SCHLUSSABRECHNUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN SOWIE DER NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFE
Sie haben Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann reichen Sie jetzt die Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.
NEU: Seit 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnung).
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung? Dann kontakten Sie uns. Wir beraten Sie umfassend.
Warnung vor Phishing-Mails: Laut Informationen der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland kursieren erneut E-Mails mit einem gefälschten Antragsformular für eine Corona-„Überbrückungshilfe Teil 3“, die angeblich von „Bundesregierung und Europäischem Rat“ für „Soloselbständige, freie Berufe und Unternehmen“ ausgereicht werden.
Warnung vor Telefonbetrug: Ein Sprachcomputer meldet sich telefonisch bei Ihnen und gibt sich als Finanzverwaltung aus. Um über Coronahilfe informiert zu werden, soll eine Nummer eingegeben werden. Gehen Sie nicht auf solche Anrufe ein, sondern beenden Sie das Gespräch unverzüglich.
Überblick: Was ist die Schlussabrechnung?
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt bis zum 31. August 2023 (verlängert) eine Schlussabrechnung durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf die Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten verpflichtet.
Darüber hinaus können fehlerhafte Angaben bei der ursprünglichen Antragstellung durch die prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten nachträglich korrigiert werden.
Die Abrechnung der Programme aus dem Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfe I–III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai 2022 gestartet. Die Schlussabrechnung für die Programme aus Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV) kann seit dem 15. November eingereicht werden.
Die Schlussabrechnung für beide Pakete muss bis zum 30. Juni 2023 erfolgen. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Bitte beachten Sie:
Sollen Anträge für Paket 1 und 2 eingereicht werden, muss zuerst das Paket 1 abgerechnet und durch die Bewilligungsstellen beschieden worden sein. Erst im Anschluss kann die Schlussabrechnung für Paket 2 eingereicht werden.
Soll nur die Schlussabrechnung für Paket 2 eingereicht werden, kann dies direkt durchgeführt werden.
Wie läuft die Schlussabrechnung ab?
Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen ist paketweise angelegt. Gestartet wird mit der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I-III sowie den November- und Dezemberhilfen. In einem weiteren Paket wird die Überbrückungshilfe III Plus und IV abgerechnet.
Die Paketlösung bedeutet, dass alle Abrechnungen einer bzw. eines Antragstellenden zu diesen Förderprogrammen in einem Antragspaket erfasst und gemeinsam abgesendet und geprüft werden. Die Abrechnungsdaten sollen in der Reihenfolge der Programme eingegeben werden, das heißt Überbrückungshilfe I vor Überbrückungshilfe III oder Novemberhilfe. Nach Prüfung der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstelle wird für jedes im Paket abgerechnete Programm ein eigenständiger Schlussbescheid zugestellt. Gegebenenfalls müssen zu viel gezahlte Hilfen mit angemessener Zahlungsfrist zurückgezahlt werden. Möglicherweise erhalten Antragsstellende aber auch eine Nachzahlung. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
Die Schlussabrechnung erfolgt digital im Antragsportal für prüfende Dritte . Der Leitfaden für prüfende Dritte (PDF, 3 MB) bietet eine Anleitung für alle dann folgenden Schritte.
Welche Vorteile bietet die Paketlösung?
Die paketweise Zusammenfassung der Förderprogramme birgt eine Reihe von Vorteilen zur Erleichterung der Schlussabrechnung. Da alle Programme pro Paket gemeinsam abgerechnet und eingereicht werden können, wird der Gesamtprozess der Einreichung deutlich beschleunigt. Die technische Verknüpfung der einzelnen Schlussabrechnungen erleichtert es der oder dem prüfenden Dritten zudem, die erhaltenen Förderleistungen auf einen Blick aufzurufen und, wenn erforderlich, Angaben zu korrigieren. Die prüfenden Dritten können außerdem unkompliziert zwischen den einzelnen Abrechnungen im System wechseln, wobei gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Programmen – etwa bei Überlappung von Förderzeiträumen–, automatisch berücksichtigt werden.
Auch bei der Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen profitieren Antragstellende vom paketweisen Vorgehen der Schlussabrechnung: Im Organisationskonto werden die in Anspruch genommenen Beihilferahmen in einer Tabelle aufgeführt, so dass der Überblick über die Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen nicht verloren geht.
Wichtigste Komfortfunktionen für prüfende Dritte • Paketansatz: Gemeinsame Abrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe • Eingabefelder sind automatisch mit ursprünglichen Antragsdaten ausgefüllt: Eingaben bzw. Anpassungen sind nur dort vorzunehmen, wo Änderungsbedarf besteht • XML-Import von Antragsdaten aus anderen Programmen ist möglich |
Was ist beihilferechtlich zu beachten?
Die in den Beihilfe-FAQs und den FAQs für die jeweilige Überbrückungshilfe sowie die November- und Dezemberhilfe beschriebenen beihilferechtlichen Regelungen gelten auch in der Schlussabrechnung.
Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung. Hier finden Sie die verschiedenen Regelungen im Überblick.
Fristenübersicht